Einer unserer Kunden hat vom Landratsamt folgende Auflage für den Umbau seiner Mietwohnung erhalten:

… Zur Sicherung des 2. Rettungsweges aus dem Dachgeschoss ist eine Notstufenleiter mit Podest und beidseitigem Handlauf auf der Dachfläche anzuordnen. Die Notstufenleiter ist von der Dachtraufe bis zur Brüstung des Rettungsfensters zu führen und entsprechend DIN 14094-2 herzustellen, zu prüfen und zu unterhalten.

Durch das tolle System von Heuel konnten wir dieser Auflage ohne größeren Aufwand nachkommen. Ein paar Bilder vom Aufbau wie folgt.

Kleine Anmerkung: Der Handlauf an der “Treppe” fehlte noch auf den Bildern.